Kirchenbücher und Familienforschung

Sie sind auf der Suche nach Ihren Wurzeln in den Orten Oberampfrach, Schnelldorf oder Grimmschwinden (bis 1669 auch die Beerdigungen der Kirchengemeinde Unterampfrach bzw. bis ins 19. Jahrhundert auch die Kasualien des Dorfes Ungetsheim, heute Ortsteil von Feuchtwangen, es gehört seither zur Kirchengemeinde Breitenau). Die Kirchenbücher sind eine zuverlässige und oft die einzige Quelle, aus denen Sie Informationen zu Ihren Vorfahren und Ahnen finden.

Unsere abgeschlossenen Kirchenbücher sind historische Dokumente, die nicht mehr im Pfarramt lagern, sondern im Landeskirchlichen Archiv in Nürnberg sachgerecht aufbewahrt werden. Folgende Kirchenbücher der Kirchengemeinde Oberampfrach befinden sich dort:

  • Taufen 1601 - 1878
  • Trauungen 1588 - 1934
  • Bestattungen 1591 - 1883

Wenn Sie Informationen aus diesen Kirchenbüchern suchen, bitten wir, dass Sie sich direkt an das Landeskirchliche Archiv in Nürnberg wenden. Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.archiv-elkb.de/

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit über das Archion Kirchenbücher online einzusehen. Unter https://www.archion.de/ können Sie u.a. die digitalisierten Bestände des Landeskirchlichen Archivs in Nürnberg einsehen. Sicher ist es hilfreich, wenn Sie sich zunächst auf der Seite des landeskirchlichen Archiv in der Bestandsübersicht vergewissern, ob das von Ihnen benötigte Kirchenbuch digitalisiert vorliegt.

Wenn Sie Daten aus jüngerer Zeit benötigen, so sind die Kirchenbücher in unserer Gemeinde vorhanden. Allerdings fallen alle diese Kirchenbücher unter das Personenstandsrechtsreformgesetz der Bundesrepublik Deutschland und unter das Archivgesetz der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern. Diese Gesetze regeln, inwieweit Auskünfte aus den Büchern erteilt werden dürfen.

 

Eine Einsichtnahme in die in unserer Kirchengemeinde verwahrten Kirchenbücher ist grundsätzlich nicht möglich. Ebenso ist eine Vervielfältigung in jeglicher Weise nicht möglich. Hierbei geht es vor allem um den Schutz der Personen.

Entsprechend den Richtlinien des Landeskirchlichen Archivs gelten folgende Sperrfristen:

  • für Taufbücher 110 Jahre
  • für Traubücher 80 Jahre
  • für Beerdigungsbücher 30 Jahre

Diese Fristen werden gerechnet ab dem letzten Eintrag des Buches.

Für eine schriftliche Auskunft (nicht Kopie des Eintrags) gilt der Zeitabstand zum Datum des Ereignisses (der gesuchten Taufe, Trauung, Beerdigung). Für eine derartige schriftliche Auskunft erlauben wir uns nach Maßgabe unserer Landeskirche, eine Gebühr zu erheben. Diese liegt derzeit bei 16 - sechzehn - Euro je angebrochene Viertelstunde Zeitaufwand.

Keine Fristen gelten für Auskünfte an direkte Abkömmlinge (Kinder, Enkel, Urenkel etc.) der eingetragenen Personen oder deren gesetzliche Vertreter.

Zudem sind wir als Kirchengemeinde gehalten, bei jeder Nachfrage, die den Zeitraum ab dem 1. Januar 1876 betreffen und bei denen es sich nicht um Kasualdaten handelt (Taufe, kirchliche Trauung, Bestattung), auf die Standesämter zu verweisen. Deren Unterlagen sind in Bezug auf die zivilen Daten (Geburtsdatum, Datum der zivilen Ehe, Todesdatum) die authentischen Quellen und werden seit 1876 geführt und sind weitgehend für alle berechtigten Forschungsinteressen geöffnet.

Die Arbeitsgemeinschaft für Heimatgeschichte Feuchtwangen hat die alphabetischen Register der Taufen, Trauungen und Beerdigungen der Kirchengemeinden des Dekanats im Internet veröffentlicht. Hier gelangen Sie zu den Registern der Kirchenbüchern der Pfarrei Oberamfprach. Für die Daten können wir keine Gewähr übernehmen.