Kirchenvorstandswahl 2024

Am 20. Oktober findet die Kirchenvorstandswahl in unserer Kirchengemeinde statt.

Der Kirchenvorstand leitet unsere Gemeinde. Unser Kirchenvorstand besteht aus sechs gewählten und zwei berufenen Gemeindegliedern. Außerdem gehören ihm der / die geschäftsführende Pfarrer / Pfarrerin an, derzeit Dekanin Lehner.

Kirchengemeinde leiten bedeutet das Leben unserer Kirchengemeinde Oberampfrach mitzugestalten. Dazu gehören:

  • Fragen rund um unser gottesdienstliches Leben. Welche Gottesdienste wollen wir feiern. Wie erreichen wir Menschen mit der Botschaft des Glaubens.
  • Fragen um die Weitergabe des Glaubens in unserer Gemeinde, z.B. im Präparanden- und Konfirmandenunterricht.
  • Orte der Begegnung zu schaffen.
  • Finanzielle Verantwortung und Verantwortung für unsere Gebäude übernehmen.
  • Fragen zur Zukunft unserer Gemeinde in Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden.
  • ...
  • Das Leben in unserer Gemeinde gestalten.

Unser Kirchenvorstand trifft sich circa acht bis zehn mal im Jahr.

Der Vertrauensausschuss

Der Vertrauensausschuss bereitet die Wahl vor und leitet sie. Er stellt den Wahlvorschlag auf.

Die Mitglieder des Vertrauensausschusses sind Dekanin Uta Lehner, Simon Bayer, Martin Haag, Sementa Kormann, Deborah Rauch, Gertraud Smolka und Roland Stahl.


Bitte, denken Sie mit über geeignete Kandidatinnen und Kandidaten nach. Wir brauchen Menschen, die bereit sind, sich für den evangelischen Glauben einzusetzen und unsere Kirchengemeinde als Ort lebendigen Glaubens gestalten.

Überlegen Sie, ob Sie selbst Mitglied im Kirchenvorstand werden möchten!

Überlegen Sie, ob Sie jemanden kennen, den Sie als Kandidatin oder Kandidaten vorschlagen möchten.

 

Ihren Vorschlag können Sie bis 19. Mai 2024 an die Vorsitzende des Vertrauensausschusses, Dekanin Uta Lehner, geben.
Telefon: 07950-673.
Mail: uta.lehner@elkb.de
Adresse: Hindenburgstr. 8, 91555 Feuchtwangen

Wenn ein wählbares Gemeindemitglied von 40 Wahlberechtigter schriftlich vorgeschlagen wird, muss es in den Wahlvorschlag aufgenommen werden.

Wichtige Informationen zur Wahl:

Wahltag: 20. Oktober 2024

Wahlberechtigt sind:

  • Alle Gemeindemitglieder, die am Wahltag 14 Jahre alt und konfirmiert bzw. aufgenommen sind
    oder
  • mindestens 16 Jahre alt sind
    und
  • seit drei Monaten in unserer Kirchengemeinde wohnen.

Wählbar sind

  • Gemeindemitglieder ab 18 Jahren.
    (Stichtag: Am Tag der Einführung und Verpflichtung müssen sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.)

Allgemeine Briefwahl:

Auch diesmal wird die Kirchenvorstandswahl als allgemeine Briefwahl durchgeführt. Das heißt: alle Wahlberechtigten erhalten ihre kompletten Wahlunterlagen mit der Post. Sie können damit in das Wahllokal kommen oder direkt ohne Antrag ihre Briefwahl durchführen.

Wir suchen Menschen, die unsere Kirchengemeinde mitgestalten möchten.