Kirchenvorstandswahl 2024

Am 20. Oktober findet die Kirchenvorstandswahl in unserer Kirchengemeinde statt.

Der Kirchenvorstand leitet unsere Gemeinde. Unser Kirchenvorstand besteht aus sechs gewählten und zwei berufenen Gemeindegliedern. Außerdem gehören ihm der / die geschäftsführende Pfarrer / Pfarrerin an, derzeit Dekanin Lehner.

Kirchengemeinde leiten bedeutet das Leben unserer Kirchengemeinde Oberampfrach mitzugestalten. Dazu gehören:

  • Fragen rund um unser gottesdienstliches Leben. Welche Gottesdienste wollen wir feiern. Wie erreichen wir Menschen mit der Botschaft des Glaubens.
  • Fragen um die Weitergabe des Glaubens in unserer Gemeinde, z.B. im Präparanden- und Konfirmandenunterricht.
  • Orte der Begegnung zu schaffen.
  • Finanzielle Verantwortung und Verantwortung für unsere Gebäude übernehmen.
  • Fragen zur Zukunft unserer Gemeinde in Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden.
  • ...
  • Das Leben in unserer Gemeinde gestalten.

Unser Kirchenvorstand trifft sich circa acht bis zehn mal im Jahr.

Der Vertrauensausschuss

Der Vertrauensausschuss bereitet die Wahl vor und leitet sie. Er stellt den Wahlvorschlag auf.

Die Mitglieder des Vertrauensausschusses sind Dekanin Uta Lehner, Simon Bayer, Martin Haag, Sementa Kormann, Deborah Rauch, Gertraud Smolka und Roland Stahl.

Unsere Wahlliste steht!

Zehn Personen haben sich bereit erklärt für den Kirchenvorstand zu kandidieren. Sie sind bereit zusammen für unsere Kirchengemeinde einzutreten.

Simon Bayer,
Jutta Champagne,
Ernst Ehrmann,
Angela Glasauer,
Tanja Hausmann,
Sabine Kohr,
Sementa Kormann,
Walter Rau,
Claudia Schneider,
Roland Stahl
 

Ein herzliches Dankeschön für alle Bereitschaft unsere Kirchengemeinde gemeinsam zu gestalten!

Wichtige Informationen zur Wahl:

Wahltag: 20. Oktober 2024

Wahlberechtigt sind:

  • Alle Gemeindemitglieder, die am Wahltag 14 Jahre alt und konfirmiert bzw. aufgenommen sind
    oder
  • mindestens 16 Jahre alt sind
    und
  • seit drei Monaten in unserer Kirchengemeinde wohnen.

Wählbar sind

  • Gemeindemitglieder ab 18 Jahren.
    (Stichtag: Am Tag der Einführung und Verpflichtung müssen sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.)

Allgemeine Briefwahl:

Auch diesmal wird die Kirchenvorstandswahl als allgemeine Briefwahl durchgeführt. Das heißt: alle Wahlberechtigten erhalten ihre kompletten Wahlunterlagen mit der Post. Sie können damit in das Wahllokal kommen oder direkt ohne Antrag ihre Briefwahl durchführen.